Brandmeldeanlagen
Sicherheit für Ihre Gebäude mit GEOS Dresden GmbH in Leipzig und Dresden
Brandmeldeanlagen können aus verschiedenen Gründen notwendig werden: Sei es aufgrund von Auflagen der Baubehörde, Vorgaben Ihres Versicherers oder Ihrem eigenen Sicherheitsbedürfnis. Mit GEOS Dresden GmbH haben Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, der für Ihre Sicherheit sorgt.
Unser Service für Ihre Brandmeldeanlage
Wir von GEOS Dresden GmbH übernehmen die umfassende Beratung rund um Brandmeldeanlagen. Dazu zählt die Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle Ihrer Kommune, die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr sowie Ihrem Versicherer. Auch die Beantragung von Aufschaltungen und Feuerwehrschließungen liegt in unserer Verantwortung. Darüber hinaus erstellen wir ein individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmtes Konzept zur Brandmeldeanlage.
Planung, Installation und Instandhaltung aus einer Hand
Unser Team übernimmt die Planung, Projektierung, Installation und Inbetriebsetzung Ihrer Brandmeldeanlage gemäß DIN 14675.
Nach erfolgreicher Abnahme erhalten Sie von uns die vollständige Übergabe der Anlage. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch langfristig mit einem professionellen Instandhaltungsservice zur Seite.
Um eine maximale Sicherheit zu gewährleisten, bieten wir zudem Wartungsverträge an, die eine 24-Stunden-Hotline für schnelle Hilfe im Notfall umfassen.
Projektierung und Planung
Installation von Brandmeldeanlagen
Wartung und Instandhaltung
Brandschutzkonzept zur BMA
Abstimmung mit Kommune, Feuerwehr und Versicherung
Umfassende Beratung zur für Sie besten Lösung
Sonderlösungen für schwierige Umgebungsbedingungen
In anspruchsvollen Umgebungen bieten wir spezielle Lösungen. Wir wählen, projektieren und installieren Sonderbrandmelder, die auch unter schwierigen Bedingungen zuverlässig arbeiten.
Sicherheit mit System –
Ihr Ansprechpartner für Brandmeldeanlagen in Leipzig und Dresden
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Know-how im Bereich Brandmeldeanlagen. Vertrauen Sie auf GEOS Dresden GmbH, um Ihre Gebäude und Werte effektiv zu schützen. Jetzt Beratungstermin vereinbaren – wir kümmern uns um Ihre Sicherheit!
Fragen und Antworten
Was ist eine Brandmeldeanlage?
Eine Brandmeldeanlage (abgekürzt mit BMA) ist ein technisches System im vorbeugenden Brandschutz, dessen Hauptaufgabe es ist, Brände frühzeitig zu erkennen und zu melden. Zusätzlich kann eine BMA oft automatisch weitere Maßnahmen steuern (z. B. das Öffnen von Rauchabzugsanlagen oder das Schließen von Brandschutztüren) und über eine Übertragungseinrichtung (ÜE) den Alarm direkt an die zuständige Feuerwehr-Leitstelle weiterleiten. Sie dient somit dem essenziellen Personen- und Sachwertschutz.
Ist eine Brandmeldeanlage (BMA) Pflicht?
Brandmeldeanlagen sind in sogenannten Sonderbauten Pflicht. Dazu gehören Versammlungsstätten, Hochhäuser, Industrieanlagen der Klasse 4 und 5, Krankenhäuser, Pflegeheime oder große Verkaufsstätten. Diese Vorschrift ist in der DIN 14675 geregelt, die Anwendungsregeln für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen enthält.
Die finale Entscheidung über die Notwendigkeit und den Umfang der BMA wird im behördlich genehmigten Brandschutzkonzept für ein Gebäude festgelegt. Wir beraten Sie gerne bei der Überprüfung der spezifischen Anforderungen für Ihr Gebäude. Kontakt
Was besagt die DIN 14675 in Bezug auf Brandmeldeanlagen?
Die DIN 14675 ist die zentrale Norm in Deutschland für Brandmeldeanlagen. Sie regelt den gesamten Lebenszyklus einer BMA von der Planungsphase und Projektierung über die Errichtung, Inbetriebnahme und Abnahme bis hin zum Betrieb und der notwendigen Instandhaltung. Nur Unternehmen, die nach DIN 14675 zertifiziert sind, dürfen diese Arbeiten ausführen. Unser Unternehmen ist nach DIN 14675 zertifiziert und garantiert Ihnen somit eine normgerechte und rechtssichere Anlage.
Was ist bei der Wartung von Brandmeldeanlagen zu beachten?
Gemäß DIN 14675 und den Herstellerangaben muss eine Brandmeldeanlage normalerweise vierteljährlich inspiziert und mindestens einmal jährlich gewartet werden. Die Kosten variieren je nach Anlagengröße und Melderanzahl. Wir bieten flexible Wartungsverträge an, die alle gesetzlichen Prüffristen abdecken und die Betriebssicherheit Ihrer BMA gewährleisten. Inkludiert ist dabei eine 24-Stunden-Hotline für Notfälle, die Ihnen jederzeit zur Verfügung steht.
Was ist der Unterschied zwischen einer Brandmeldeanlage (BMA) und einer Brandwarnanlage (BWA)?
Der wesentliche Unterschied liegt in der Zielsetzung der Alarmierung. Eine Brandmeldeanlage (BMA) wird in der Regel in Sonderbauten eingesetzt und ist auf die direkte Alarmierung der Feuerwehr über eine genormte Schnittstelle (ÜE) ausgelegt. Eine Brandwarnanlage (BWA) dient primär der internen Alarmierung der Personen im Gebäude und ist nicht für die direkte Aufschaltung zur Feuerwehr vorgesehen. Die BMA unterliegt der strengen DIN 14675, während die BWA nach DIN VDE V 0826-2 geplant wird.
Hat eine Brandmeldeanlage Vorteile bei den Versicherungsprämien?
Die Installation einer normgerechten und von zertifizierten Fachfirmen errichteten Brandmeldeanlage kann zu einer Reduzierung der Sachversicherungsprämien führen. Versicherungsgesellschaften honorieren die damit verbundene Minderung des Schadensrisikos, insbesondere wenn die Anlage eine VdS-Anerkennung hat oder zur ständig besetzten Leitstelle der Feuerwehr aufgeschaltet ist. Klären Sie dies am besten direkt mit Ihrem Versicherer ab.
Welche Arten von Brandmeldern gibt es und welcher ist der richtige für mein Objekt?
Die gängigsten Melder sind Rauchmelder, Wärmemelder und Flammenmelder. Moderne Multisensor- oder Mehrkriterienmelder kombinieren mehrere Technologien. Die Auswahl des richtigen Melders hängt von der Raumnutzung, den Umgebungsbedingungen und den potenziellen Brandlasten ab. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl des optimalen Systems. Kontakt
Was bedeutet “Aufschaltung zur Feuerwehr”?
Die Aufschaltung zur Feuerwehr bezeichnet die direkte Alarmweiterleitung von Ihrer Brandmeldeanlage (BMA) zur zuständigen ständig besetzten Leitstelle der öffentlichen Feuerwehr. Dies erfolgt über eine genormte Übertragungseinrichtung (ÜE). Sie ist meist Pflicht, wenn die BMA behördlich gefordert wird, damit so schnell wie möglich reagiert werden kann.
Wer ist für die Bedienung und das Betriebsbuch der BMA verantwortlich?
Für den ordnungsgemäßen Betrieb der Brandmeldeanlage ist der Betreiber des Gebäudes verantwortlich. Er muss gemäß DIN 14675 eine Verantwortliche Person für Brandmeldeanlagen (vpBMA) benennen. Diese Person ist für die Einhaltung der Betreiberpflichten, die Führung des Betriebsbuches (in dem alle Ereignisse und Prüfungen lückenlos dokumentiert werden müssen) und die Organisation der notwendigen Wartungen zuständig. Wir beraten Sie gerne zu Know-How und Pflichten und betreuen Ihre Anlage auch langfristig im Rahmen unseres Instandhaltungsservices. Kontakt
Was passiert bei Fehlalarm?
Ein Falschalarm löst einen unnötigen Feuerwehreinsatz aus, was zu Kosten führen kann. Falschalarme entstehen häufig durch Bauarbeiten, Dampf, Staub oder mangelnde Instandhaltung. Zur Vermeidung müssen Melder richtig ausgewählt, die Wartungsintervalle strikt eingehalten und Mitarbeiter geschult werden. Zudem können moderne Mehrkriterienmelder oder die Nutzung von Alarmvorprüfungen in der Brandmelderzentrale die Wahrscheinlichkeit von Falschalarmen minimieren. Bei einem Falschalarm muss die verantwortliche Person sofort die Leitstelle informieren und den Alarm zurücksetzen.
Wo bieten Sie Ihren Service an?
Von unserem Standort in Dresden und unsere Zweigstelle in Leipzig aus installieren und warten wir Brandmeldeanlagen in Dresden, Leipzig und Umgebung.
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